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Eine Frau prüft in ihrer Wohnung, ob ihre Entrümpelung steuerlich absetzbar ist. Dieses Bild wurde mit KI erstellt.

Entrümpelung Kosten steuerlich absetzbar: Was gilt?

Eine Entrümpelung kann schnell mehrere hundert oder sogar tausend Euro kosten. Umso wichtiger ist die Frage, ob Entrümpelung Kosten steuerlich absetzbar sind und sich zumindest ein Teil der Ausgaben über die Steuererklärung zurückholen lässt. Die Antwort hängt jedoch davon ab, welche Leistungen erbracht wurden, wie die Rechnung aufgebaut ist und aus welchem Anlass die Räumung erfolgt.

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Denn steuerlich macht es einen großen Unterschied, ob eine privat genutzte Wohnung aufgelöst, eine vermietete Immobilie geräumt oder ein Haushalt nach einem Todesfall aufgelöst wird. Auch Arbeitskosten, Transport, Reinigung und Entsorgung werden vom Finanzamt nicht automatisch gleich behandelt.

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Im Folgenden erfahren Sie, welche Entrümpelungskosten berücksichtigt werden können, welche Voraussetzungen nach § 35a EStG gelten und worauf Sie bei Rechnung und Bezahlung unbedingt achten sollten. Jetzt reinlesen!

Hilfe für Angehörige – Wie man Betroffene unterstützt

Sind Entrümpelung Kosten steuerlich absetzbar?

Eine pauschale steuerliche Absetzbarkeit gibt es bei einer Entrümpelung nicht. Nach der Verwaltungsauffassung des Bundesfinanzministeriums gehört eine vollständige Haushaltsauflösung nicht zu den nach § 35a EStG begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen. Auch eine Müllabfuhr, bei der die Entsorgung im Vordergrund steht, ist in der amtlichen Übersicht ausdrücklich als nicht begünstigt aufgeführt.

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Das bedeutet: Die Gesamtkosten einer klassischen Wohnungs- oder Haushaltsauflösung können Privatpersonen normalerweise nicht einfach vollständig als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angeben. Eine andere Beurteilung ist möglich, wenn eigenständige, steuerlich begünstigte Arbeiten separat ausgeführt und nachvollziehbar abgerechnet werden.

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Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Fallgruppen:

Eine professionelle Entrümpelung mit Transport und Entsorgung kann mehrere Leistungsbestandteile enthalten. Für die steuerliche Einordnung sollte deshalb nicht nur der Gesamtpreis betrachtet werden, sondern auch die genaue Zusammensetzung der Rechnung.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Entrümpelung
nach § 35a EStG

§ 35a EStG gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine direkte Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen. Berücksichtigt werden 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Haushalt und Jahr. Bei Handwerkerleistungen beträgt die Steuerermäßigung ebenfalls 20 Prozent, jedoch höchstens 1.200 Euro jährlich.

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Dabei handelt es sich nicht um einen gewöhnlichen Abzug vom zu versteuernden Einkommen. Der anerkannte Betrag wird unmittelbar von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen. Der tatsächliche Steuervorteil hängt deshalb nicht vom persönlichen Steuersatz ab.

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Damit haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigt werden können, müssen sie grundsätzlich in einem selbst genutzten Haushalt innerhalb Deutschlands, der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erbracht werden. Zum Haushalt können neben der Wohnung auch Keller, Garage, Dachboden und zugehörige Außenflächen gehören.

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Warum die vollständige Haushaltsauflösung nicht begünstigt ist

Bei einer Haushaltsauflösung stehen typischerweise die Räumung, der Abtransport und die Verwertung oder Entsorgung des Inventars im Mittelpunkt. Die amtliche Übersicht des Bundesfinanzministeriums ordnet die Haushaltsauflösung deshalb nicht als haushaltsnahe Dienstleistung ein. 


Das gilt auch dann, wenn die Arbeiten körperlich innerhalb der Wohnung ausgeführt werden. Der räumliche Bezug zum Haushalt allein genügt nicht. Ebenso entscheidend sind Art und Schwerpunkt der beauftragten Tätigkeit.


Bei einer umfangreichen Messie-Entrümpelung fallen beispielsweise häufig Sortier-, Räumungs-, Transport- und Entsorgungsarbeiten an. Diese Leistungen werden nicht allein dadurch steuerlich begünstigt, dass sie in einer Privatwohnung stattfinden.

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Mögliche begünstigte Positionen sind:

  • Arbeitskosten einer anschließenden Wohnungsreinigung

  • Fahrt- und Maschinenkosten einer begünstigten Dienstleistung

  • Arbeitskosten für Reparatur- oder Erhaltungsmaßnahmen

  • bestimmte Demontagearbeiten, wenn sie Teil einer begünstigten Renovierungsmaßnahme sind

  • Entsorgungsleistungen, wenn sie lediglich Nebenleistung einer anerkannten Handwerker- oder Haushaltsleistung sind

Entsorgungsleistungen können laut amtlicher Übersicht als Nebenleistung begünstigt sein, beispielsweise bei der Abfuhr von Bauschutt im Zuge einer Badezimmerrenovierung. Ist die Entsorgung dagegen die Hauptleistung, fehlt regelmäßig die Steuerbegünstigung. Die Abgrenzung erfolgt im Einzelfall.


Bei einer Kellerentrümpelung kommt es daher ebenfalls auf den Schwerpunkt an. Die reine Räumung und Entsorgung ist anders zu beurteilen als eine zusätzlich und getrennt abgerechnete Reinigung oder Reparatur.

Welche Entrümpelungskosten dürfen auf der Rechnung stehen?

Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind grundsätzlich nur die Arbeitskosten begünstigt. Dazu können auch Fahrtkosten, Maschinenkosten und der darauf entfallende Umsatzsteueranteil gehören. Materialkosten und gelieferte Waren bleiben dagegen unberücksichtigt.


Bei einer Entrümpelungsrechnung sollten unterschiedliche Kostenfaktoren deshalb klar voneinander getrennt werden. Dazu gehören beispielsweise:

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  • Arbeitszeit für eine separat begünstigte Leistung 

  • Fahrt- und Maschinenkosten 

  • Container- und Transportkosten 

  • Entsorgungskosten 

  • Material- oder Verbrauchskosten 

  • Umsatzsteuer 

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Eine pauschale Gesamtsumme ohne nachvollziehbare Aufteilung erschwert die Prüfung durch das Finanzamt. Der Arbeitskostenanteil muss aus der Rechnung hervorgehen. Eine eigene nachträgliche Schätzung durch die steuerpflichtige Person ist nach den Verwaltungsregelungen nicht zulässig. 


Welche Faktoren den Gesamtpreis unabhängig von der steuerlichen Behandlung beeinflussen, erfahren Sie im Überblick zu den Kosten einer Entrümpelung.
 

Rechnung und Überweisung sind zwingende Voraussetzungen

Für den Steuerbonus benötigt das Finanzamt eine ordnungsgemäße Rechnung. Außerdem muss der Betrag auf das Konto des beauftragten Unternehmens gezahlt werden. Anerkannt werden unter anderem Überweisungen, Lastschriften und Zahlungen über Online-Banking.

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Barzahlungen, Baranzahlungen und Barteilzahlungen sind nicht begünstigt. Das gilt selbst dann, wenn das Unternehmen den Zahlungseingang schriftlich bestätigt oder ordnungsgemäß verbucht hat.

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Eine für das Finanzamt nachvollziehbare Rechnung sollte enthalten:

​☑ Name und Anschrift von Auftraggeber und Unternehmen

​☑ Datum und Ort der Leistung

☑ konkrete Beschreibung der ausgeführten Arbeiten

☑ getrennten Ausweis begünstigter Arbeitskosten

☑ gesonderte Darstellung von Transport und Entsorgung

☑ Rechnungsbetrag und Umsatzsteuer

☑ Zahlungsnachweis über das Bankkonto

Beispiel für eine mögliche Steuerermäßigung

Angenommen, nach einer Räumung wird eine eigenständige Grundreinigung der selbst genutzten Wohnung beauftragt. Auf der Rechnung sind 1.500 Euro begünstigte Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten ausgewiesen.

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Die mögliche Steuerermäßigung würde sich folgendermaßen berechnen:

  • 1.500 Euro × 20 Prozent = 300 Euro Steuerermäßigung

 

Die 300 Euro würden unmittelbar von der Einkommensteuer abgezogen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und der jährliche Höchstbetrag noch nicht ausgeschöpft wurde. Die Rechnung für die eigentliche Haushaltsauflösung oder die im Vordergrund stehende Entsorgung wird dadurch nicht automatisch begünstigt.

Haushaltsauflösung nach Todesfall steuerlich absetzen

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Nach einem Todesfall gelten besondere Regeln. Die Räumungskosten können unter Umständen nicht bei der Einkommensteuer, sondern als Nachlassregelungskosten bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden.

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Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Wohnung einer verstorbenen Person als abzugsfähige Nachlassregelungskosten infrage kommen können. Im entschiedenen Fall wurden Räumungskosten von 2.685,67 Euro als Nachlassverbindlichkeiten anerkannt.

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Voraussetzung ist ein ausreichend enger Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses. Kosten, die erst später allein der Verwaltung oder besseren wirtschaftlichen Verwertung des Nachlasses dienen, können anders beurteilt werden.

Für Angehörige bedeutet das:

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  • Rechnungen und Zahlungsnachweise vollständig aufbewahren

  • Anlass und Zeitpunkt der Haushaltsauflösung dokumentieren

  • Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung festhalten

  • Kosten in der Erbschaftsteuererklärung prüfen lassen

  • keine doppelte Berücksichtigung in verschiedenen Steuerbereichen vornehmen

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Diese Absetzbarkeit wirkt sich nur aus, wenn tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt. Bei einer Haushaltsauflösung nach einem Todesfall sollte die Einordnung daher frühzeitig mit einer Steuerberatung abgestimmt werden.

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​Entrümpelung einer vermieteten Immobilie steuerlich behandeln

Bei einer vermieteten Wohnung oder einem vermieteten Haus kann ein anderer steuerlicher Weg bestehen. Stehen die Räumungskosten in einem direkten wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Vermietung, können sie grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung infrage kommen.

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Das kann beispielsweise relevant sein, wenn eine Wohnung nach dem Auszug eines Mieters geräumt werden muss, um sie erneut vermieten zu können. Werbungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen auch während eines vorübergehenden Leerstands berücksichtigt werden, sofern weiterhin eine ernsthafte Vermietungsabsicht besteht.

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In diesem Fall erfolgt der Abzug nicht als Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Aufwendungen werden stattdessen den Vermietungseinkünften zugeordnet. § 35a EStG ist ausgeschlossen, soweit Kosten bereits Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen.

Checkliste für die Entrümpelung und Steuererklärung

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Bevor Sie Entrümpelungskosten absetzen, sollten Sie den konkreten Sachverhalt prüfen. Besonders wichtig sind der Anlass der Räumung und eine detaillierte Rechnung.


Prüfen Sie folgende Punkte:

 

  • Handelt es sich um eine private Haushaltsauflösung oder eine andere Leistung? 

  • Wurde eine separate Reinigung, Reparatur oder Renovierung durchgeführt? 

  • Sind Arbeits-, Fahrt-, Maschinen- und Entsorgungskosten getrennt ausgewiesen? 

  • Wurde die Rechnung vollständig per Überweisung oder Lastschrift bezahlt? 

  • Betrifft die Räumung einen selbst genutzten oder vermieteten Haushalt? 

  • Liegt ein Todesfall und damit möglicherweise ein Nachlassbezug vor? 

  • Wurden Kosten bereits erstattet oder an anderer Stelle steuerlich angesetzt? 


Bei stark belasteten Wohnungen kann eine gute Vorbereitung den Arbeitsaufwand reduzieren. Praktische Hinweise finden Sie in den Tipps zum Entrümpeln einer Messie-Wohnung.

Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit

faq häufige fragen beantwortet

Wann sollte ich vor dem Umzug mit dem Entrümpeln beginnen?

Eine vollständige private Haushaltsauflösung ist nach der amtlichen Übersicht grundsätzlich nicht als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt. Einzelne, selbstständig ausgeführte Reinigungs- oder Handwerkerleistungen können jedoch separat geprüft werden.

Sind Entsorgungskosten steuerlich absetzbar?

Steht die Entsorgung im Vordergrund, sind die Kosten normalerweise nicht nach § 35a EStG begünstigt. Eine Entsorgungsleistung kann in Einzelfällen berücksichtigt werden, wenn sie lediglich Nebenleistung einer steuerlich anerkannten Haushalts- oder Handwerkerleistung ist.

Was muss eine Entrümpelungsrechnung für das Finanzamt enthalten?

Die Rechnung sollte Art, Ort und Zeitpunkt der Leistung sowie die einzelnen Kostenpositionen nennen. Begünstigte Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten müssen von nicht begünstigten Kosten getrennt erkennbar sein. Bezahlt werden muss unbar.

Ist eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall absetzbar?

Räumungskosten können bei der Erbschaftsteuer als Nachlassregelungskosten abzugsfähig sein. Entscheidend ist der unmittelbare Zusammenhang mit der Abwicklung oder Verteilung des Nachlasses.

Kann ein Vermieter Entrümpelungskosten geltend machen?

Bei einer vermieteten Immobilie können die Aufwendungen als Werbungskosten infrage kommen, wenn sie durch die Vermietung veranlasst sind. Die genaue Zuordnung hängt vom Einzelfall und von der weiteren Nutzung der Immobilie ab.

Fazit – Rechnung und Anlass entscheiden über den Steuervorteil

Ob eine Entrümpelung steuerlich absetzbar ist, lässt sich nicht allein anhand des Rechnungsbetrags beantworten. Eine gewöhnliche private Haushaltsauflösung und eine reine Entsorgungsleistung sind nach der Verwaltungsauffassung grundsätzlich nicht durch § 35a EStG begünstigt.

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Steuerliche Möglichkeiten können sich jedoch bei separat abgerechneten Reinigungs- oder Handwerkerleistungen, bei einer vermieteten Immobilie oder im Rahmen einer Nachlassabwicklung ergeben. Voraussetzung sind stets eine nachvollziehbare Rechnung, eine unbare Zahlung und die richtige Zuordnung in der Steuererklärung.

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Lassen Sie den Umfang Ihrer Räumung frühzeitig erfassen und achten Sie auf transparente Kostenpositionen. Über die Entrümpelung mit Transport und fachgerechter Entsorgung können Sie eine persönliche Beratung und ein individuelles Angebot anfragen.

FAQ - Häufige Fragen zu Wohnungsauflösungen bei Heimunterbringung

Wer zahlt die Wohnungsauflösung bei Heimunterbringung?

Zunächst zahlt die betroffene Person selbst. Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kann das Sozialamt eine Kostenübernahme prüfen.

​Übernimmt die Pflegekasse die Entrümpelungskosten?

In der Regel nicht. Die Pflegekasse ist vor allem für Pflegeleistungen zuständig. Für eine Wohnungsauflösung oder Entrümpelung ist meist eher das Sozialamt relevant.

Können Angehörige zur Zahlung verpflichtet sein?

Angehörige sollten nicht automatisch davon ausgehen, dass sie zahlen müssen. Entscheidend sind die finanzielle Situation der betroffenen Person, mögliche Sozialleistungen und die rechtliche Zuständigkeit.

Was bedeutet Schongrenze?

Bei der Prüfung durch das Sozialamt spielt das vorhandene Vermögen eine wichtige Rolle. Nicht jedes Vermögen muss vollständig eingesetzt werden. Es gibt bestimmte geschützte Beträge und Vermögenswerte, die unter die sogenannte Schongrenze fallen können.

Was gilt für Mieter und Mietvertrag?

Wenn die betroffene Person zur Miete wohnt, endet der Mietvertrag nicht automatisch durch die Heimunterbringung. Die Wohnung muss in der Regel ordentlich gekündigt werden. Dabei gelten die Vorgaben aus dem BGB und die jeweilige Kündigungsfrist.

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Ist die betroffene Person nicht mehr selbst handlungsfähig, muss geprüft werden, wer rechtlich handeln darf. Das kann eine bevollmächtigte Person oder ein gesetzlicher Betreuer sein. In bestimmten Fällen kann auch das Betreuungsgericht eine Rolle spielen, zum Beispiel wenn ein Betreuer die Wohnung kündigen soll.

Warum braucht das Sozialamt einen Kostenvoranschlag?

Der Kostenvoranschlag zeigt, welche Kosten für die Wohnungsauflösung entstehen. Er hilft dem Sozialhilfeträger bei der Prüfung, ob die Kosten angemessen und notwendig sind.

Was passiert mit verwertbaren Gegenständen?

Gut erhaltene Möbel oder Gegenstände können verkauft, weitergegeben oder bei der Angebotserstellung angerechnet werden. Das kann die Gesamtkosten reduzieren.

Muss bei einem Betreuer das Betreuungsgericht zustimmen?

In bestimmten Fällen ja. Wenn ein gesetzlicher Betreuer die Wohnung kündigen oder aufgeben möchte, kann eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht erforderlich sein.

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